Wir haben die letzten Wochen intensiv an einer möglichst charmanten Lösung gearbeitet, damit die Umstellung für Sie zeitnah und vor allem auch mit möglichst wenigen Änderungen vollzogen werden kann.
Aktuelle Informationslage
Dabei haben wir uns an die aktuelle Informationslage der Regierung, DATEV und des Finanzamtes gehalten. Da weder die DATEV bis heute neue Sachkonten definiert, noch das Finanzamt verbindliche Aussagen zur Übermittlung der USt.-Voranmeldung gemacht hat, haben wir einen Weg definiert mit dem Sie ab dem 01.07.2020 Ihre täglichen Buchungen mit den veränderten Steuersätzen vornehmen können und gleichzeitig für Leistungen aus den Vormonaten noch den bisher gültigen Regelsteuersatz 19% bzw. 7% anwenden können.
Unterstützung der Be1Eye
Wir haben alle benötigten Informationen und Schritte mit Beispielen zur technischen Erläuterung in einem Dokument zusammengefasst, welches ein Berater aus unserem Haus gerne mit Ihnen gemeinsam durchgeht und gleichzeitig die nötigen Anpassungen an Ihrem SAP System vornimmt.
Hinweis: für die jetzt anstehende Steuerumstellung zum 01.07.2020 brauchen Sie sich nicht proaktiv bei uns melden. Wir starten ab Montag den 22.06.2020 mit der Einrichtung und melden uns möglichst zeitnah bei Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Umstellung aller Kunden den Zeitraum vom 22.06. – 30.06. benötigen und nicht jeden Kunden gleich am 22.06. umstellen können.
Hinweise der Steuerberaterkammer
Im Anhang senden wir Ihnen noch einige Hinweise der Steuerberaterkammer mit der Bitte diese zu beachten und ggf. mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Sobald nach dem 01.07.2020 weitere Sachkonten von der DATEV oder Ihrem Steuerberater definiert wurden und auch das Finanzamt Ihnen Informationen zur USt.-Voranmeldung ab August zur Verfügung gestellt hat, setzen Sie sich gerne wieder für die weiteren Anpassungen mit uns in Verbindung.
Hier finden Sie die Grundlageninformationen: Änderungen der USt-Sätze vom 01.07. – 31.12.2020 (Steuerberaterverband Hamburg e.V.)
Tipp: Verantwortlichkeiten rechtzeitig klären
Wir sind gerne Ihr erster Ansprechpartner für die Einrichtung und Abbildung der veränderten Steuersituation zum 01.07.2020 in Ihrem SAP.
Für alle steuerrechtlichen Fälle und Sonderfälle setzen Sie sich bitte wie gewohnt mit Ihrem Steuerberater zur Klärung in Verbindung.