Ist es nicht interessant, dass die meisten Menschen uns beipflichten, wie bedeutend und essenziell das Thema „Datensicherung“ für ihre Unternehmen ist. Beim Nachfragen, wie denn die Datensicherung in ihren Unternehmen geregelt ist, trennt sich die Spreu vom Weizen sehr schnell. Es kristallisieren sich zügig zwei Gruppen heraus: die eine Gruppe weiß, dass es diesbezüglich Handlungsbedarf gibt und die andere Gruppe, hat sich bereits umfänglich mit der Thematik beschäftigt. Sie ist sich sicher, die Geschäftsdaten professionell zu sichern! Entdecken Sie in diesem Blogbeitrag, warum es sich lohnt auch dann weiterzulesen, wenn Sie sich eher in die zweite Gruppe einordnen würden . . .
Es ist Ihnen wahrscheinlich nicht neu, dass Unternehmen rechtlich zur Datensicherung verpflichtet sind. Unterschiedliche Gesetze und Verordnungen regeln sehr detailliert, wie dem Datenverlust vorgebeugt werden muss. So ist die Pflicht zur Datensicherung in Betrieben unter anderem mit den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare sowie revisionssichere Buchführung im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Darüber hinaus sind seit 2002 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) für Unternehmen verbindlich.
Wie der Presse fast wöchentlich zu entnehmen ist, stellen nicht nur elementare Risiken, wie Wasser-, Sturm- oder Brandschäden eine Gefahr für Ihre Daten dar. Zunehmend registrieren die Ordnungsbehörden Fälle von Datendiebstählen sowie Datenhacking. In den vergangenen 6 Jahren gab es allein bei Behörden, Kommunalverwaltungen und anderen staatlichen sowie öffentlichen Stellen mehr als 100 Erpressungsfälle nach Hackerangriffen!
Die folgenden Fragen skizzieren, worauf bei der Datensicherung generell geachtet werden sollte:
- Wer ist in Ihrem Unternehmen verantwortlich für die Datensicherung? – Letztendlich ist dies immer der Geschäftsführer oder Inhaber eines Betriebs.
- Wie werden die Daten gesichert?
- Daten welcher Rechner werden mit diesem System gesichert?
- Wie viele Datensicherungssätze werden erstellt?
- Wo werden die Daten gesichert?
- Wann und wie häufig werden die Daten gesichert?
- Wie lange werden gesicherte Daten aufbewahrt?
- Wie sicher vor unberechtigtem Zugriff sind die gesicherten Daten?
- Werden gesicherte Daten verschlüsselt aufbewahrt?
- Existieren getrennte Dokumentationen für Sicherung und Wiederherstellung der Daten (Ablauf der Datensicherung, Aufbau der Archivierung, zutreffende [Sofort-] Maßnahmen, Kompetenzen [der Mitarbeiter und Dienstleister], Prioritäten für besonders zeitkritische Daten und Systeme)?
Und hier die Fragen für den erfahrenen Leser, der sich in der Einleitung in die zweite Gruppe eingeordnet hat:
- Wie lange dauert es, bis Sie im Notfall wieder an Ihre Daten kommen?
- Wer kontrolliert, ob die Sicherungen fehlerfrei durchgeführt wurden?
- Wurde jemals eine Datensicherung zum Test aufgespielt, um zu prüfen, ob dies einwandfrei funktioniert?
Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie alle oben genannten Fragen beantworten konnten! Damit gehören Sie zu einer ausgewählten Elite, die sich entspannt im Sessel zurücklehnen kann, denn Ihr Unternehmen scheint gut vor Datenverlusten geschützt zu sein.
Keine Panik, wenn Sie die oben genannten Fragen nicht alle beantworten konnten! Auch wenn wir Ihnen die Verantwortung für Ihre Datensicherung nicht abnehmen werden, können Sie uns gerne kontaktieren, falls wir mal einen Blick auf den Prozess Ihrer Datensicherung werfen sollen. So können wir gemeinsam prüfen, wie Ihre SAP-Datenbank und das Clever!DMS gesichert werden.
Falls Sie die Themen Datensicherung und Datenschutz vertiefen wollen, dann empfehlen wir Ihnen die Lektüre der nachfolgenden Blogbeiträge unserer Kollegen:
- Datenschutz mit SAP Business One
- SAP CCO Datenschutz-Erklärung
- SAP CCO Rechtsichere Kasse – GoBD, GdPDU und Kassen-Nachschau
- Ihr Unternehmen DSGVO-konform
- Von den meisten Unternehmern unterschätzt – die GOBD
- DSGVO und Compliance im SAP Business One
- Software-Hersteller SAP – Sicherheit, Datenschutz und Compliance
Sie sehen, wie wichtig das Thema „Datensicherung“ ist! Nutzen Sie diesen Blogbeitrag als Handlungsimpuls und kontaktieren Sie noch heute Sven Träger, der mit Ihnen gerne dieses sensible Thema in Bezug auf Ihr Unternehmen beleuchten wird. Sie erreichen Ihn telefonisch unter 040 – 228 170 22 15 oder per E-Mail.